Foto © UMG
 
Wochenendhäuschen in Höchst: Bereits in den 1950er Jahren wurde der Bau von Wochenendhäuschen gestoppt. Zugleich garantiert die "Wegefreiheit" jedermann einen freien Zugang zum österreichischen Bodenseeufer auch auf Privateigentum, sofern nicht die Bestimmungen der Naturschutzverordnung dagegensprechen.

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